– Standorte in Viersen und Tönisvorst betroffen –
Kreis Viersen (red). Der Kreis Viersen hat am Mittwoch, 14. Dezember, an zwei Bienenstandorten (Viersen, Tönisvorst) amtlich den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine gefährliche, bakterielle Erkrankung des Bienenvolkes. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut, vermehrt sich in der Larve und tötet diese ab. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen und führen somit die Infektionskette fort. Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird entsprechend staatlich bekämpft. „Für den Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar“, versichert die stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Carina Driehsen. „Auch Honig kann ohne Bedenken gegessen werden.“
Sperrgebiet von mindestens einem Kilometer
Um die beiden betroffenen Bienenstandorte wurde ein gemeinsames Sperrgebiet von mindestens einem Kilometer ausgewiesen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Veterinäramt des Kreises Viersen auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht. Dort ist auch eine Übersichtskarte des genauen ausgewiesenen Sperrgebietes einzusehen.
Verhaltensregeln innerhalb des Sperrgebietes für alle Bienenhalter:
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, ist von dieser Regel ausgenommen.
Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Jeder Bienenhalter hat seinen Bestand, sofern noch nicht erfolgt, unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises Viersen und der Tierseuchenkasse zu melden. Sofern der Meldepflicht nicht nachgekommen wird, drohen empfindliche Geldbußen.
Das Formular zur Anmeldung des Bienenvolkes bei der Tierseuchenkasse kann der Internetseite des Kreises Viersen entnommen werden. Für den Sperrbezirk gelten weitere Regelungen, die im Einzelnen der anhängenden Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.
Von der Amerikanischen Faulbrut bedroht: heimische Honigbienen. Foto: Susanne Peters