Anwohner müssen Laub entsorgen


– Bei Fehlbefüllungen werden Sammelcontainer abgezogen –

Nettetal (red). Der Herbst ist da. Auch wenn es lästig ist: Anlieger müssen das Laub von den Gehwegen entfernen und entsorgen. Dies darf aber keinesfalls in der Straßenrinne geschehen, denn durch zusammengekehrte Laubhaufen kommt es regelmäßig zur Verstopfung der Kehrmaschine und der Kanalisation.

Laub kann im eigenen Garten kompostiert, über die Biotonne oder den Biosack entsorgt oder nach Süchteln zur Kompostierungsanlage gebracht werden. Ausschließlich zum Entsorgen der Laubmengen von städtischen Straßenbäumen werden Sammelcontainer ab der 41. Kalenderwoche an folgenden Standorten aufgestellt:

Breyell: Park-and-Ride-Parkplatz zwischen dem Bahnhof und Aldi
Hinsbeck: Kirmesplatz an der Parkstraße
Kaldenkichen: Marktplatz und Parkplatz Buschstraße gegenüber vom Finlantis
Leuth: Petershof
Lobberich: Baubetriebshof an der Breyeller Straße und auf dem Parkplatz an der Dreifeldturnhalle Wevelinghover Straße
Schaag: Hubertusplatz

Es wird gebeten, hier nur unverpacktes Laub von Straßenbäumen und keinen anderen Abfall – auch keine anderen Gartenabfälle – einzufüllen. Bei Fehlbefüllungen müssen die Sammelcontainer wieder abgezogen werden. Fragen beantwortet Silke Lange (Stadt Nettetal), unter der Telefonnummer 02153/898-2202.

 

Herbstlaub gehört nicht in die Straßenrinne, da es sonst Kehrmaschinen und Kanalisation verstopft. 

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