Auswirkung der Pandemie


…auf die Kommunale Selbstverwaltung allgemein und vor allem das Bürgerbegehren gegen die Werner-Jaeger-Halle –

Lobberich. Die Bekämpfung des Corona-Virus beeinflusst auch die Kommunalpolitik. Bürgermeister Christian Wagner möchte einerseits gewährleisten, dass insbesondere die Ratsmitglieder und Fraktionen einbezogen bleiben, andererseits sollten auch bei Gremiensitzungen Kontakte möglichst vermieden werden. Deshalb fanden bereits in der vergangenen Woche Abstimmungen mit dem Landrat und den anderen Kommunen und mit den Fraktionsvorsitzenden im Nettetaler Ältestenrat statt. Mittlerweile hat auch das Kommunalministerium aufgezeigt, wie der Spagat zwischen Teilhabe und Umsetzung der Schutzmaßnahmen gelingen kann.

So werden nur unaufschiebbare Tagesordnungspunkte beraten und auch nur dann, wenn hier eine öffentliche Beratung nicht durch eine Dringlichkeitsentscheidung ersetzt werden kann. Deshalb wurde die Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit und Ordnung mangels unaufschiebbarer Themen abgesagt. Statt der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung werden Dringlichkeitsentscheidungen getroffen. Zurzeit wird geprüft, ob der Haupt- und Finanzausschuss Ende April stattfinden muss. Weitere Sitzungen stehen bis Ende April nicht im Sitzungskalender.

Während aktuell bei den Ratsgremien keine besonderen Probleme bestehen, führt die Corona-Krise beim Bürgerbegehren Werner-Jaeger-Halle zu deutlichen Schwierigkeiten, die auf Basis der gesetzlichen Vorschriften kaum lösbar sind.

Den Initiatoren musste aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung unverzüglich nach Vorliegen die von der Verwaltung erstellte Kostenschätzung am 12. März zugesandt werden, so dass diese nunmehr die Möglichkeit haben, Unterstützungsunterschriften zu sammeln oder eine Vorab-Zulässigkeitsprüfung zu beantragen. In beiden Fällen müssten sie Unterschriften vorlegen, was sich in der aktuellen Situation aber als kaum möglich erweist. Nettetals Bürgermeister sucht daher nach einem Weg, die Rechte der Initiatoren zu wahren und ein angemessenes Verfahren zu ermöglichen.

Die Verwaltung hat daher direkt Kontakt zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen. Hier soll geklärt werden, wie die berechtigten Mitwirkungsrechte in Zeiten der Pandemie umgesetzt werden. Da sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss wendet, wären gesetzte Fristen zu beachten. Bürgermeister Christian Wagner: „Unabhängig von der konkreten Zielsetzung ist die Teilhabe am demokratischen Meinungsbildungsprozess von besonderer Bedeutung. Wir wollen einen Weg finden, wie das Bürgerbegehren regulär durchgeführt werden kann.“ (red)

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