„Ein Heer von Trauma-Therapeuten nötig (4)“


– Pressesymposium: Institutionelle Übergriffe auf unsere Kinder –

Auf Initiative der Psychologin und Systemischen Familientherapeutin, Dr. Andrea Christidis, und des ehemaligen LKA-Präsidenten von Thüringen, Uwe Kranz, war das rund fünfeinhalb Stunden dauernde Pressesymposium, unter der Schirmherrschaft des MWGFD, organisiert worden. Alle Referenten untermauerten ihre Präsentationen durch öffentlich recherchierbare Daten.

Vierter Teil der Berichterstattung – von Susanne Jansen

Nach dem Beitrag von Rechtsanwalt Edgar Siemund übergab Ronny Weikl das Wort an den zugeschalteten Rechtsanwalt, Professor Dr. Martin Schwab, ebenfalls Mitglied von Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD). „In der so genannten Corona-Pandemie ist er als wort- und schriftgewaltiger Jurist aufgetreten. Für den Schutz der Entrechteten, insbesondere der Kinder, hat er sich stark gemacht“, stellte ihn der Moderator vor. So habe der Rechtsanwalt unentgeltlich etliche Musterschriften für Klageschriften, Beschwerdetexte und Anträge verfasst und sei nach wie vor, am Tag und in der Nacht, unermüdlich für viele Hilfesuchende erreichbar.

Rechtsanwalt Professor Dr. Martin Schwab, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht, Universität Bielefeld

Martin Schwab präsentierte ein kleines, bedrückendes Potpourri von Geschichten aus der Corona-Zeit. So berichtete er zum Beispiel, dass Kinder auf die Frage ihrer Lehrerin, warum man Ohren habe, wie selbstverständlich parierten, die Ohren seien da, damit die Maske richtig sitze. Bei einem Probealarm nestelten Kinder an ihren Masken, andere rannten intuitiv direkt auf den Gang. Sie stellten fest, dass sie ihren „Gesichtsschutz“ vergessen hatten, kehrten um und versuchten, gegen den Strom zu rennen, um ihre Masken aus der Klasse zu holen, so wurde Schwab von den Eltern berichtet. „Man möchte sich nicht vorstellen, was passiert wäre, wenn es sich um einen richtigen Feueralarm gehandelt hätte!“ Etliche Male sei ihm außerdem zugetragen worden, dass Kinder ohne Maske bei klirrender Kälte ans offene Fenster gesetzt worden seien. „Eine frühere Lehrerin berichtete im Rubikon, im Juli 2022, von einem achtjährigen Jungen, der vor seiner Lehrerin stand und weinte, weil er unter der Maske keine Luft mehr bekam. Die Lehrerin habe ihn barsch angeherrscht: Du behältst die Maske an, das ist sonst viel zu gefährlich!“, fuhr Schwab fort.

„Was machen die Gerichte daraus? Das Oberverwaltungsgericht zum Beispiel, die haben gesagt, naja, das mit den Masken ist doch kein Problem. Es ist doch völlig egal, dass man wegen falschem Masketragens in einer Prüfung für medizinisches Fachpersonal durchfallen kann. Wir gehen davon aus, dass die Kinder Maske tragen können und dass sie das auch im Schulalltag beherrschen.“ Noch schärfer habe es das Amtsgericht Bielefeld in einem Bußgeldverfahren „getrieben“. „Da ging es nicht um die Schule, sondern um einen erwachsenen Menschen, der sechsmal im Freien ohne Maske angetroffen worden war, wo Maske tragen gegolten habe: Und da hat das Amtsgericht Bielefeld einen Beweisantrag zur Schädlichkeit der Masken mit der Begründung abgelehnt, das mag ja alles so sein, dass Masken gefährlich sind. Aber da müssen wir jetzt durch! Es ist ja die schlimmste Pandemie aller Zeiten.“ Das Gericht nehme sich also das Recht, so erscheine es, Menschen krank zu machen, um ihre Gesundheit zu schützen. „Ich wollte vom Oberlandesgericht Hamm eine Grundsatzentscheidung erwirken, ob das denn rechtens ist. Aber dort stieß ich nur auf blankes Unverständnis.“

Was die Tests betreffe, habe Werner Bergholtz, Qualitätsmanager und Mitglied der Expertenkommission zur Evaluation der Corona-Schutzmaßnahmen in Deutschland, bereits exakt gezeigt, dass die Pufferlösung, genauso wie die Teststäbchen, Gift enthalte. Zudem befinde sich auf den Teststäbchen abrasives, die Schleimhäute zerstörendes, Material. „Das wissen wir heute alles. Was wurde daraus in der Realität?“ Schwab zitierte erneut einen Artikel aus dem Rubikon von 2021: „Da verweigerte ein Kind den Test, weil ihm beim Testen mal weh getan worden war. Daraufhin hat es seine Lehrerin einfach im Klassenzimmer eingeschlossen.“ In den Freistunden habe das Kind dann mit einer FFP2-Maske hinter der Lehrerin herlaufen müssen, und beim Essen sei es an einen einzelnen Tisch gesetzt worden.

Die Folgen? „Ich lasse jetzt mal meinen Galgenhumor spielen: Meine wahrscheinlichste Todesursache wird sein, dass eines dieser Millionen hoch traumatisierter Kinder, wenn es mal bei mir an der Uni studiert, irgendwann wenn es aus dem Trauma aufwacht, spontan die Halbautomatik aus Papas Gewehrschrank holt und mit mir eine Schießübung im Hörsaal macht“, prognostizierte der Rechtsanwalt sarkastisch. „Aber dann sterbe ich wenigstens in den Stiefeln, um es mal so zu formulieren. Wir werden ein Heer von Trauma-Therapeuten benötigen, um das wieder gut zu machen, was in den Seelen der Kinder angerichtet wurde“, fügte er überzeugt hinzu.

Besonders große Zweifel an den Tests seien aufgekommen, als den Eltern ein vorformulierter Einwilligungsbogen für die Testung in den Schulen mitgeschickt worden war. „Da war natürlich nicht davon die Rede, dass die Testung durch geschultes Laborpersonal erfolgt, sondern das sollten die völlig unbedarften und in dieser Sache nicht ausgebildeten Lehrkräfte selber erledigen, obwohl auf diesen Tests immer draufstand: nur für geschultes Laborpersonal.“ Eine Kindesmutter aus Bayern, so habe es ebenfalls der Rubikon berichtet, habe sich an die bayrischen Behörden gewandt, an das Schulamt und an das Gesundheitsamt sowie an die Schulministerien. „Da war erst mal keiner zuständig. Die nächste Erfahrung war: Der Beipackzettel zum Test wurde unter Verschluss gehalten. Und auf die Frage ‘Warum müssen wir auf dem Einwilligungsbogen auch befürworten, dass dieses Material für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt wird?‘ kam keine Antwort.“

In Wirklichkeit gehe es der Regierung offensichtlich nicht um Infektionsschutz, sondern darum, Gen-Material der Kinder zu sammeln, ist der Professor mit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sicher. „Genom 2020, so hieß die europäische Initiative, der im Januar 2020 auch Deutschland beitrat. Es ging also um Infektionsschutz, und gleichzeitig hat man den Kindern das Vertrauen in ihren eigenen Körper genommen, ihnen Angst und Schuldgefühle eingejagt.“ Ebenso seien sie, gerade in Folge des Maskentragens in ihrem Lernerfolg behindert worden, wie ihm ebenfalls zahlreiche Lehrkräfte berichtet haben. „Dass die Kinder infolgedessen massiv hinten dran sind, das werden wir natürlich zeitversetzt auch eines Tages an der Universität zu spüren bekommen.“

Was hat das alles für Konsequenzen? „Die Konsequenz dessen, was an dieser Stelle an den Schulen passiert, ist: Misshandlung von Schutzbefohlenen, im Sinne von Paragraf 225 Strafgesetzbuch, dies sogar in einer strafschärfenden Variante, Absatz 3, Nummer 2, weil hier die körperliche, die geistige und seelische Entwicklung der Kinder gefährdet wird“, das sei absolut offensichtlich, so Schwab. „Nicht nur durch die Art und Weise, wie die Maskenpflicht unerbittlich durchgesetzt wurde, sondern auch durch die Begleitmusik, die in einem Artikel der Nachdenkseiten in diesem Jahr mit Recht als ’schwarze Pädagogik‘ gebrandmarkt wurde. Das war diese ’sonst-stirbt-die-Oma-Doktrin‘.“ Es sei dem Kind ein gebläut worden, dass es Träger eines Killervirus gewesen sei: „Du bist nicht mehr Mensch, du bist nur noch Gefahrenquelle!“

Dass das alles die Menschenwürde verletze, das habe er bereits in vielen seiner öffentlichen Äußerungen deutlich ausgeführt. „Ich glaube, da stehe ich nicht allein. Es gibt zum Glück weitere Rechtsgelehrte, die das genauso sehen wie ich“, betonte der Professor der Universität Bielefeld. Bei den Gerichten komme das jedoch leider de facto nicht an, genauso wenig wie der Umstand, dass das Erheben von Gesundheitsdaten beim Testen im Klassenverbund, in diesem Fall mit einem positiven Ergebnis, geeignet sei, ein Kind zu stigmatisieren. „Das wird einfach ignoriert. Dafür ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung, nach Artikel 35 EU-Datenschutzgrundverordnung, nötig. Denn was macht das eigentlich mit den Kindern, und was passiert mit diesen Daten? Eigentlich müsste den Eltern, als gesetzlichen Vertretern der Kinder, eine Datenschutzerklärung an die Hand gegeben werden.“ Auch das habe die Gerichte, wie zum Beispiel die Oberverwaltungsgerichte Münster und Bautzen, jeweils nicht interessiert. „Die haben die datenschutzrechtlichen Bedenken mit drei nichtssagenden und inhaltlich völlig falschen Sätzen abgewürgt. Hätte man diese juristische Baustelle ernst genommen, wäre auf der Datenschutzebene mit den Maskentests bei den Kindern Schluss gewesen!“

Es sei müßig, so der Rechtsanwalt, immer wieder hervorzuheben, dass mittlerweile aus Haushaltstudien hinlänglich bekannt sei, dass die Kinder eher Pandemiebremsen seien, als Pandemietreiber. „Wir wissen es zur Genüge, aus entsprechenden Kohortenstudien, unter vergleichbaren Umständen, ob mit oder ohne Maskentragen, dass es bestenfalls keinen Unterschied gab. In anderen Fällen haben die maskenlosen Gemeinschaften sogar weniger Infektionsgeschehnisse gehabt. Die Faktenlage spricht eindeutig gegen Massentests und Maskentragen an der Schule!“

Wie erreicht man die Richterschaft? Schwab griff die Argumentation seines Vorredners Edgar Siemund auf: „Mit Fakten erreicht man sie nicht; meine Beweisanträge zu Masken sind immer mit ganz unterschiedlichen Begründungen abgeschmettert worden. Es wollte niemand diesem Thema wirklich auf den Grund gehen.“

Was kann man machen, um sich zu wehren? „Es sind jetzt dieselben Eltern gefragt, die leider vorher versagt haben, indem sie leider in großer Mehrheit diesen Maskenterror mitgemacht haben“, argumentierte Schwab, „wenn die sich auf die Hinterbeine gestellt und in großer Zahl gerufen hätten: Unser Kind trägt keine Maske, unser Kind wird auch nicht getestet, schon gar nicht von ungeschultem Personal, dann hätten sich Schulen, Schulbehörden und Schulministerien auf den Kopf stellen und mit den Ohren wackeln können – sie hätten es auf Dauer nicht durchhalten können.“ Er hoffe, dass die Eltern vielleicht nun ein bisschen wacher sind. „Wenn dieser ganze Zirkus das nächste Mal losgeht, haben die von mir damals erstellten Musterschreiben nichts an Aktualität verloren. Die lassen sich auch im kommenden Schuljahr wieder einsetzen.“ Allenfalls solle noch die eine oder andere Studie zusätzlich eingefügt werden, wie die Cochrane Studie aus dem laufenden Jahr, „die ja nun deutlich gezeigt hat, dass das Maskentragen einfach nichts bringt!“

Dem aktuellen Kenntnisstand und dem Wissen entsprechend, was all das mit den Kindern in den Schulen gemacht habe, dort schließe sich Schwab ebenso als verbeamteter Hochschullehrer ein: „Da kann mir keiner sagen, er habe es nicht gewusst. Das heißt, wir sind verpflichtet zu remonstrieren!“ Wenn „dieser Zirkus mit den Masken“ bei ihm an der Uni, im Wintersemester, erneut losgehe, werde er genau das tun, kündigte der Rechtsanwalt im Brustton der Überzeugung an.

Ronny Weikl bestätigte Schwabs Ausführungen nachdrücklich: „Alle diese Maßnahmen erfüllen letztendlich den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen. Und die desolate Rolle, die viele Eltern gespielt haben, nämlich nicht ihre Kinder zu verteidigen – dies sollten sie wieder gutmachen, falls es wirklich noch mal zu neuen Maßnahmen kommen. Da kann ich auch als Arzt nur appellieren. Bitte bedenkt: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das ist im Artikel zwei, Absatz zwei des Grundgesetzes, zugesichert. Und darauf können wir uns berufen. Schützt eure Kinder! Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz für die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen. Lasst uns aufstehen und dagegen vorgehen, sollte so etwas nochmal kommen. Zeigen wir den Regierenden und den politischen Entscheidern die Rote Karte!“

Text und Screenshots: Medienagentur Niederrhein, Susanne Jansen

Titelbild: pixabay

Teil eins: https://nettetalaktuell.de/pressesymposium-mehr-als-ein-weckruf/

Teil zwei: https://nettetalaktuell.de/wo-bleiben-die-kinderrechte-2/

Teil drei: https://nettetalaktuell.de/aushoehlung-des-elterlichen-naturrechts-3/

Die anschließende Berichterstattung über den Fortgang des Pressesymposiums wird in Kürze veröffentlicht.

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