Eine Handlungsanweisung: Die Patientenverfügung


– Wichtige Gedanken im Vorfeld formulieren –

Kreis Viersen/Nettetal (sj). „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören zusammen, nur so können auch Wünsche umgesetzt werden“, erklärt Ida Lamp, Leitende Fachkraft des Hospizdienstes Zapuh Grenzland. Die Verfügung alleine nütze relativ wenig, wenn der Betroffene keine Menschen habe, die für den Einsatz bevollmächtigt sind. Überwiegend ältere Menschen informieren sich zum dem Thema Patientenverfügung. „Hier ist es aber bereits lange im Vorfeld wichtig, sich essenzielle Gedanken gemacht zu machen“, so Lamp, die außerdem unter anderem Diplom-Theologin, Psychosoziale Beraterin und Casemanagerin ist.

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Ida Lamp berät unter anderem zum Thema Patientenverfügung.

„Viele Menschen versäumen außerdem, wichtige Fragen im Vorfeld zu klären. Sie haben gar keine Idee, welche Ansätze für eine Patientenverfügung wesentlich sein könnten. Die meisten kommen mit dem Klischee, nicht an Schläuchen hängen zu wollen und über Jahre an Bett oder Pflegeheim gefesselt zu sein.“ Es gehe jedoch nicht nur um medizinische, sondern auch um psychologische oder religiöse weltanschauliche Sichtweisen. Die Frage zum Beispiel, wo man in der Lebensendphase sterben wolle, könne im Vorhinein nicht eindeutig beantwortet werden. „Ich glaube, dass es immer darauf ankommt, wie die Versorgungssituation insgesamt ist. Grundsätzlich sagt man schon, dass es keine Situation gibt, die nicht zu Hause betreubar ist, was die medizinisch-pflegerische Seite angeht. Wenn jemand starke Unruhe und viele Ängste hat, dann braucht er viel menschliche Nähe. Das aber dann generell zu organisieren, egal in welchem Umfeld, ist nicht so einfach.“

Natürlich sei das eigene Heim ein anderes Umfeld als das Krankenhaus. „Ich glaube aber, dass Menschen, entsprechend den medizinischen Erfordernissen und aus psychologischer Sicht, an dieser Stelle unterschiedlich entscheiden.“ So gibt es Menschen mit Atemproblemen, die sich in der technischen Umgebung des Krankenhauses sicherer fühlen. „Andere empfinden die Situation dort als zu steril und wollen trotzdem eine gute Versorgung zu Hause. „Das ist teuer, und ich brauche in beiden Fällen ein soziales Netz, das auffängt.“

Im eigenen Zuhause greift die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), ein Team von Arzt und Pflege. „Es gibt hier einen anderen Vertrag mit den Krankenkassen, wenn eine bestimmte Symptomlast vorliegt. „Die Mediziner haben eine besondere Kompetenz, mit Symptomen so umzugehen, dass es händelbar ist.“ Dies beinhalte zum Beispiel, eine Symptomkontrolle, bis zu fünfmal am Tag. „Zwischen den Zeiten muss man gucken, wie man es stemmt.“ „Dauerhafte Betreuung gibt es nur auf der Intensivstation, auch nur bezogen auf Terminals, auf das, was messbar ist.“

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist hands-2906458_1920-1-1.jpgGenerell müsse sich unsere Gesellschaft Gedanken machen, wie man Vertretungen einrichten kann. Es brauche anwaltschaftliches Handeln, im positiven Sinne, dass verschiedene behandelnde Ärzte und Pflegedienst zum Beispiel einen unterschiedlichen Blick auf Menschen haben. „Und ich als Freund oder als neutrale, nicht wirtschaftliche Person oder Institution habe noch mal einen anderen Blick.“ Für die gesamte Versorgungssituation gelte: Es muss sich einrichten lassen, dass immer jemand da ist.

Im Notfall müssen plötzlich persönliche Dinge geregelt werden, die tiefgreifende Entscheidungen erforderten. „Mit der Patientenverfügung kann man nicht jeden möglichen Fall abdecken. Man weiß ja im Vorfeld nicht, was passieren wird“, so Lamp. „Aber man muss sich über unterschiedliche Positionen verständigen. Einer muss familiär entscheiden, die anderen tragen die Last mit.“

„Natürlich gibt es keine 100- prozentige Deckung von dem, was ich schreibe, mit der Situation, in der ich mich später unter Umständen befinde. Aber die von mir selbst formulierte Patientenverfügung hat absolute Gültigkeit.“ Deshalb müsse der Sinn dessen, was der Verfügende aufschreibt, klar sein. „Sie ist außerdem eine Handlungsanweisung, keine Handlungsempfehlung, wie manche Ärzte denken“, insistiert Lamp und ergänzt: „Sie sollte dort untergebracht sein, wo sie sofort greifbar ist. Man kann sie zum Beispiel im Schlafzimmer an die Tür kleben oder in einer Notfalldose im Kühlschrank aufbewahren. Wir empfehlen auch immer, Kopien beim Hausarzt zu hinterlegen.“

Am Mittwoch, 25. März, um 10.30 Uhr, findet im ZAPUH Grenzland, Borner Straße 32, 41379 Brüggen, die nächste Veranstaltung zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht statt.

Weitere Informationen: https://www.zapuh.de/

Text: Medienagentur Niederrhein, Susanne Jansen

Fotos: Kirsten Knops und pixabay

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