– 2025 kommt die Übernachtungssteuer –
Von Susanne Jansen
Nettetal. Der Unmut unter den Betreibern der Nettetaler Beherbergungs- und Übernachtungsbetriebe ist groß: Für das nächste Jahr beschloss der Rat der Stadtverwaltung Nettetal die Einführung einer generellen Übernachtungssteuer, in Form eines Pauschalbetrages, je Person und Übernachtung. Am kommenden Donnerstag, 10. Oktober, findet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Verabschiedung der Satzung statt. Als Stellvertreter für den ARBEITSKREIS FEWO & BERHERBERGUNGSBETRIEBE (Arbeitskreis) hatten sich Andrea Thielen-Hirt (HausHirt), Christa Kaffill (Enkenshof) und Hans-Josef Hoeren (Zum Schänzchen) für insgesamt 40 Übernachtungsbetriebe mit ihrem persönlichen Fragenkatalog an alle Fraktionen sowie die Stadtverwaltung gewandt und ihrer Empörung bereits Ausdruck verliehen.
„Uns ist im Grunde genommen klar, dass wir die Einführung nicht mehr verhindern können“, stellt Thielen-Hirt entrüstet fest und betont, „wir wollen und müssen aber Einfluss auf die Ausgestaltung und die weitere Entwicklung nehmen, deren Folgen über die Beherbergungsbetriebe hinaus gehen: Gäste, die schon für ihre Übernachtung mehr zahlen müssen, haben weniger Geld für andere Unternehmungen im Nettetaler Touristikbereich zur Verfügung. Außerdem sind der Standortnachteil und die Ungleichbehandlung von Tages- und Übernachtungsgästen nicht zu vernachlässigen.“ Die Betroffenen haben bisher keine Kenntnis darüber, wann und wie etwas umgesetzt werden soll, fügt Kaffill irritiert hinzu und bemängelt: „Von dem Beschluss haben wir erst aus der Tagespresse erfahren. Wir fühlen uns übergangenen und finden diese Vorgehensweise deshalb recht zweifelhaft. Deshalb haben wir auch Kontakt zum Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und zum Niederrheintourismus aufgenommen.“
Keine zusätzliche finanzielle Belastung?
In seinem Antwortschreiben ließ Bürgermeister Christian Küsters unter anderem verlauten, dass es sich bei den Steuerschuldnern zwar um die Beherbergungsbetriebe handle, „ihrem Sinn nach ist die Übernachtungssteuer allerdings eine Abwälzungssteuer, die die Beherbergungsbetriebe von den Übernachtungsgästen ohne weiteres vereinnahmen können. Die Qualifizierung der Beherbergungsbetriebe als Steuerschuldner ändert nichts an dem Charakter der Besteuerung der Übernachtungsgäste.“ Auch sei nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) „die Form der indirekten Erhebung unter Einschaltung der Beherbergungsbetriebe als Steuerschuldner aufgrund der unmittelbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Steuergegenstand gerechtfertigt und im Sinne einer gleichheitsgerechten Steuererhebung ohne unnötigen Verwaltungsaufwand auch sinnvoll und sachgerecht.“ Da es sich bei der Übernachtungssteuer durch die Abwälzung auf die Gäste lediglich um einen durchlaufenden Posten handle, stelle die Einführung keine zusätzliche finanzielle Belastung für die Beherbergungsbetriebe dar, so heißt es in dem Antwortschreiben weiter. Um den mit der Einführung der Übernachtungssteuer verbundenen Aufwand, sowohl auf Seiten der Steuerpflichtigen wie auf Seiten der Verwaltung möglichst gering zu halten, sei ein einheitlicher Pauschalbetrag für die Besteuerung vorgesehen. In dem Schreiben der Stadtverwaltung Nettetal gab es außerdem einen Hinweis auf das Leistungsportfolio im Bereich Tourismus, „aus dem hervorgeht, wie sich die Stadtverwaltung Nettetal engagiert, welche Aufwendungen dafür allerdings auch entstehen.“
Um das Haushaltsdefizit der folgenden Jahre mindestens zu schmälern, seien Einsparvorschläge, die innere Verwaltung selbst betreffend, entwickelt worden, aber auch solche, die eine Erhöhung der Steuerkraft vorsehen. Unter Betrachtung der vergangenen Jahre seit 2018 sei ein statistischer Mittelwert mit rund 125.000 Übernachtungen in Nettetal ermittelt worden, diese sollten mit je einem Euro besteuert werden. Bei dem Gesamtvorhaben handle es sich um einen klassischen Prozess der politischen Willensbildung, so Küsters in dem Antwortschreiben. Zudem seien zahlreiche Einwendungen und Stellungnahmen, von Seiten der betroffenen Nettetaler Betriebe, ja bereits zur Kenntnis genommen.
Wasser bis zum Hals?
„In der Sichtung der Zahlen erschließt sich uns nicht, wie diese Steuer den angesetzten Betrag einbringen soll“, sagt Thielen-Hirt. „Ich habe auch gehört, dass in den übrigen Kommunen zukünftig die Einführung einer solchen Steuer definitiv nicht geplant sei. Warum die Stadtverwaltung Nettetal jetzt so vorgeht, kann ich nur vermuten: Ihr scheint das Wasser bis zum Hals zu stehen.“ Einen Hinweis hierauf gebe möglicherweise der Schuldenbericht 2023. So zeigten sich Stadtverwaltung und städtischer Nettebetrieb im Jahr 2009 gemeinsam noch für rund 70 Millionen Euro Schulden verantwortlich, im Jahr 2022 war der Schuldenberg auf die doppelte Summe angewachsen. Im Schuldenbericht 2023 gestaltete es sich ähnlich.
Im Haupt- und Finanzausschuss plant die Verwaltung nun den Entwurf einer Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen. „Hier soll es angeblich zwei Alternativen geben, unter der Wahrung der rechtlichen Pflichten, für eine Einführung im nächsten Jahr“, sagt Thielen-Hirt, „die Antworten der Stadtverwaltung wirkten auf uns wenig schlüssig. Wir als Betreiber von Ferienwohnungen, Unterkünften oder Hotels und sonstigen touristisch angebundenen Unternehmen in Nettetal werden auch dabei sein, haben aber nicht die Möglichkeit uns in der Sitzung zu äußern.“ Ihr sei natürlich bewusst, dass die Einführung der so genannten Bettensteuer mutmaßlich rechtmäßig sei, wiederholte die Leutherin. „Wir behalten uns aber nach Erhalt des Bescheids dennoch rechtliche Schritte vor.“
Text: Medienagentur Niederrhein, Susanne Jansen, Foto: pixabay