Großes Problem mit Radfahrunfällen


– Verantwortlichkeit liegt auf beiden Seiten –

Kreis Viersen/Nettetal (red). Seit Jahren bemüht sich die Kreispolizeibehörde Viersen in einem ihrer strategischen Schwerpunkte „Unfälle mit Radfahrern“, präventiv und repressiv die Sicherheit der Radfahrer in unserem Kreis zu verbessern. Dies geschieht durch tägliche polizeiliche Maßnahmen, durch verkehrserzieherische Gespräche, Angebote in Schulen, Elternbriefe, Aktionen im Projekt VORKIDS und auch bei unseren regelmäßigen Sondereinsätzen. Radfahrer und vornehmlich Autofahrer verursachen die Unfälle zu etwa gleichen Teilen. Das polizeiliche Augenmerk gilt daher auch beiden Seiten, zum Beispiel bei Geschwindigkeitskontrollen oder bei Kontrollen der Radfahrer.

An einem bestimmten Tag im Juli waren Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes an verschiedenen Stellen im Kreis unterwegs, um an Unfallursachen zu arbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer durch ihr Fehlverhalten setzen. Zwischen 12 und 18 Uhr gab es Kontrollen in Wohngebieten in Dülken, Nettetal, Willich und Kempen. In Dülken gab eine Anzeige gegen einen Autofahrer, der mit dem Handy unterwegs war. Auch zwei erwachsene Radfahrer wurden deshalb genauso gemaßregelt wie eine Jugendliche und ein erwachsener Radfahrer, die die falsche Seite des Radwegs benutzten. Ein Kind war auf einem nicht verkehrssicheren Rad ebenfalls in falscher Richtung auf dem Gehweg unterwegs, weswegen seine Eltern einen Brief erhalten werden.

In Breyell wurden zwei erwachsene Radfahrer gebührenpflichtig verwarnt, weil sie den Radweg in falscher Richtung benutzten bzw. in einem Fall einen Kopfhörer trugen, dessen Output das Gehör erheblich beeinträchtigte. In Willich wurden 12 Autofahrern Verwarngelder angeboten, da sie im verkehrsberuhigten Bereich zu schnell unterwegs waren. Auch dort gab es zudem einen erwachsenen Radfahrer und ein Kind, die in falscher Richtung auf dem Radweg unterwegs waren.

Auch in Kempen verhielten sich nicht alle ordnungsgemäß: Zwei Kinder fuhren in falscher Richtung, ein jugendlicher Fußgänger musste wegen Rotlichtverstoßes und ein Autofahrer wegen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot ein Verwarngeld hinnehmen.

Fazit der Kreispolizeibehörde: „Wir haben ein großes Problem mit Radfahrunfällen und werden daher auch weiterhin konsequent gegen unfallgefährdendes Verhalten vorgehen – zur Sicherheit aller und besonders der Radfahrerinnen und Radfahrer!“

Text: Kreispolizeibehörde Viersen, Foto: pixabay