Offener Brief des MWGFD-Mitgliedes (Mediziner und Wissenschaftler, Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D. sowie ehemaliger LKA-Präsident Thüringens zum Thema „WHO-Pandemievertrag und WHO-Internationale Gesundheitsvorschriften“, adressiert an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Deutschen Bundesrates und der Länderparlamente.
„Offener Brief
An alle Mitglieder des Deutschen Bundestages,
des Deutschen Bundesrates und der Länderparlamente
Januar 2024
WHO-Pandemievertrag und WHO-Internationale Gesundheitsvorschriften
Sehr geehrte Damen und Herren,
der 27. Januar 2024 war der Stichtag, an dem die WHO den Mitgliedsstaaten gem. Art. 19 und 20 die Beratungsentwürfe des Pandemievertrages (Pandemic Agreement – PA) und gem. Art. 21 und 22 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations – IHR) hätte vorlegen müssen, um die in der WHO-Satzung vorgegebene Frist einzuhalten. Diese Satzung ist die rechtliche Grundordnung dieser UN-Unterorganisation. Die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, die ihre Organe treffen, hängt somit davon ab, ob sie ihre Grundlage in der Satzung haben, die Satzung beachten. Außerhalb der eingeräumten Kompetenzen kann kein Organ eine rechtskonforme Entscheidung treffen. Eine Verletzung der Satzung hätte zur Folge, dass die beiden Rechtsinstrumente in der 77. Weltgesundheits-Generalversammlung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 nicht verhandelt werden dürften.
Die beiden Rechtsinstitute würden – in ihrer jetzigen Fassung – der WHO bei einem von ihr alleine und dann schon bei nur potenziellen Gefahren ausrufbaren öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler oder regionaler Bedeutung die Befugnis geben, jedwede Notfall-Maßnahme anzuordnen und wissenschaftliche Debatten und den freien Diskurs in den Medien zu zensieren (angeblich um die „Infodemie“ zu bekämpfen). Sie wird bindende Anordnungen erteilen, statt wie bisher nur Empfehlungen aussprechen, und entsprechende Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen. Sie wird die Produktion und Zuteilung aller Gesundheitsprodukte kontrollieren, Abriegelungen, Kita-/ Kiga-/ Schul-und Universitätsschließungen anordnen, Reisebeschränkungen aussprechen, medizinische Zwangsuntersuchungen und -impfungen und globale Gesundheitsbescheinigungen verlangen können, sowie erhebliche finanzielle Beiträge einzelner Staaten einfordern dürfen.
Die WHO könnte also durch die Ausrufung eines Gesundheitsnotstandes von internationaler oder regionaler Bedeutung (engl.: PHEIC oder PHERC) unsere Demokratie AUS- und EIN-schalten. Der Schalter liegt in der Hand einer einzelnen, nicht transparent gewählten und strafrechtlich nicht verantwortlichen Person, des WHO-Generaldirektors Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus. Er war von Anfang an Mitglied der terroristischen Volksbefreiungsfront von Tigray, äthiopischer Gesundheitsminister (2005–2012) und Außenminister (2012–2016) dieses mörderischen Regimes, ehe er 2017 Generaldirektor der WHO wurde.
Die WHO ist nicht demokratisch legitimiert, alle ihre Mitarbeiter genießen gem. Art. 13 der WHO-Satzung strafrechtliche Immunität, gegen Entscheidungen der WHO kann richterlich nicht vorgegangen werden und ihr Haushalt wird zu 80 % von privaten Sponsoren getragen (allen voran: der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung), bzw. ihre Strategie von diesen bestimmt (World Economic Forum, Rockefeller-Stiftung u.a.).
Im Entwurf der IHR-2024 wurden die bisherigen Handlungsprinzipien (Beachtung der Würde sowie der Menschen- und Freiheitsrechte) durch die neuen Handlungsprinzipen (Equity, Diversity und Inclusion) gänzlich ersetzt; im Pandemievertrag wurde die Würde in der jüngsten Version als Handlungsmaxime erst nach starkem internationalen Widerspruch wieder eingesetzt, jedoch deutlich relativiert. Die Beratungen über die beiden „Rechtsinstitute“ finden im Geheimen statt. Sie widersprechen in der derzeitigen Form allen Prinzipien unserer Verfassung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ebenso, sowie dem Rechtsstaats-, dem Demokratie- und dem Föderalismusprinzip.
Wir haben nur noch vier Monate Zeit, um den Spuk eines One-World-Gesundheitsregimes zu beenden, dieses internationale Ermächtigungsgesetz abzulehnen und unsere nationale Unterwerfungserklärung zu verhindern, wie inzwischen viele andere Staaten auch. Werden die IHR-2024 bei der 77. Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation mit einfacher Mehrheit beschlossen und von der deutschen Regierung nicht widersprochen, werden sie ab Mai 2025 völkerrechtlich verbindliche Instrumente. Wird der Pandemievertrag mit 2/3-Mehrheit beschlossen, muss er Bundestag und Bundesrat zur Ratifizierung vorgelegt werden.
• Ich rufe Sie insbesondere auf, die parlamentarische Beratung der IHR-2024 in den Fraktionen, im Gesundheits- und Rechtsausschuss und mit der Regierung einzufordern.
• Ich rufe Sie auf, das Gesundheitsministerium aufzufordern, den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der WHO zu erfragen und die Bundesregierung zu verpflichten, die Aufgabenübertragung an die Kommission zu widerrufen und die Verhandlungsführung unverzüglich wieder selbst zu übernehmen.
• Ich rufe Sie dazu auf, die IHR-2024 und den Pandemievertrag von den Wissenschaftlichen Diensten übersetzen und auf seine rechtlichen Folgen für alle Ressorts genau analysieren zu lassen. Das ist längst keine Frage der Gesundheit mehr, es geht um unsere Existenz.
• Ich rufe Sie dazu auf, dem IHR-2024-Entwurf schon jetzt nicht zuzustimmen und eine demokratische, transparente, öffentliche Diskussion über seine Inhalte zu führen.
• Ich rufe Sie dazu auf, die überproportionalen direkten und indirekten Zahlungen Deutschlands an die WHO zu beenden und die Option des Austritts Deutschlands aus der WHO zu diskutieren.
Ich stehe für Rückfragen gerne zu Diensten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe G. Kranz
Ltd. Ministerialrat a.D.
Ex-Präsident LKA Thüringen
ex-National Expert Europol
Security Consultant“