Lobberich (red). Der NetteBetrieb hat den Fußgängerüberweg an der Steeger Straße auf die Verkehrssicherheit gemäß den „Empfehlungen zum Einsatz und der Gestaltung von Fußgängerüberwegen“ aus dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen sowie den Richtlinien FGÜ 2001 überprüft.
Da es dort bereits leider zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gekommen war und sich vermehrt Klagen häuften, dass Fußgänger sehr oft übersehen werden, wird nun eine veränderte Markierung des Übergangs umgesetzt. Um die Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer auf den Querungspunkt zu erhöhen, wurde eine Mittelinsel markiert. Zudem werden zeitnah flexible Poller montiert, um den Fußgängerüberweg optisch hervorzuheben.
Vorrangig soll die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduziert und somit die Sicherheit und Akzeptanz der Fußgänger erhöht werden. Am angrenzenden Parkplatz vor der Evangelischen Kirche wurden außerdem die Stellplätze ausgewiesen sowie mit einer Fußgängerfurt die Sicherheit der querenden Personen in der Straße Am Amtsgericht verbessert.