Unfallflucht mit Zettel


Kaldenkirchen (red). Dass es nicht ausreicht, nach einem Unfall einen bloßen Zettel am beschädigten Fahrzeug zurückzulassen, musste ein junger Elmpter erfahren. Der 20-Jährige hatte beim Zurücksetzen auf dem Marktplatz in Kaldenkirchen einen geparkten Pkw angefahren. Er hängte einen handgeschriebenen Zettel an die Windschutzscheibe: „Tschuldige, ich habe Ihr Auto angefahren!“ Auf dem Zettel hinterließ er jedoch nur seine Initialen ohne Hinweis auf seine Anschrift oder Erreichbarkeit.

Anschließend verließ er die Unfallstelle, obwohl er dort hätte warten müssen. Das bloße Hinterlassen eines Zettels reicht in einem solchen Fall nicht aus. Ein aufmerksamer Zeuge notierte sich das Kennzeichen des Unfallverursachers und die Polizei konnte ihn so recht schnell ermitteln. Er sieht sich jetzt mit einer Strafanzeige wegen Unfallflucht konfrontiert.

Wenn jemand ein fremdes Fahrzeug beschädigt, dessen Fahrer nicht vor Ort ist, muss der Verursacher zwingend eine angemessene Zeit lang an der Unfallstelle warten. Im Zweifel soll er die Polizei informieren, damit diese seine Personalien aufnehmen kann. Ein Zettel am beschädigten Fahrzeug reicht nicht aus.

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Das Hinterlassen eines Zettels an der Windschutzscheibe reicht bei einem Unfall nicht aus. Der Tatbestand der Fahrerflucht ist erfüllt, sobald sich der Verursacher vom Unfallort entfert. Foto: Susanne Peters

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