Optimale Versorgung muss bleiben


– Der Patient zwischen zwei Stühlen –

Gesundheit/Lobberich (sp). Seit vielen Jahren sichert Dr. Klaus Heiden mit seinem Team in der Lobbericher Praxis die Versorgung in seinem Fachbereich Gynäkologie und Geburtshilfe. „Das wird sich nicht ändern, bis ich einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin gefunden habe“, verspricht der Gynäkologe lächelnd und wird ernst. Dies sei jedoch nicht ganz einfach, da sich viele Ärzte nicht auf dem Land ansiedeln wollen, sondern direkt den Weg in die Großstadt suchten. Außerdem unterlag der Fachbereich Gynäkologie im Laufe der Jahre vielen Veränderungen; dies werde auch weiterhin fortschreiten, so lautet Dr. Klaus Heidens Einschätzung. Unter anderem sei geplant, die in Deutschland gut funktionierende Krebsvorsorge zukünftig den europäischen Standards anzugleichen. „Dies wird eine Senkung des Niveaus hinsichtlich einer optimalen Betreuung des Patienten und Prävention zur Folge haben“, prognostiziert er.

Patientinnen müssen Überblick behalten

So habe zum Beispiel der PAP-Test zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses dazu geführt, dass die Ausbreitung dessen auf ein Minimum reduziert wurde. „Die aktuellen Planungen bewegen sich in die Richtung, dass der PAP-Test, ab dem 35. Lebensjahr, nur noch für alle drei Jahre angeboten wird, während die jährliche Vorsorgeuntersuchung, die Brust und den Unterleib betreffend, erhalten bleibt. Das bedeutet, dass die Patientinnen jeweils den Überblick behalten müssen, um den drei Jahres-Turnus des PAP-Test nicht aus den Augen zu verlieren.“ Damit seien sie aber auch der Gefahr ausgesetzt, dass eine eventuelle Krebserkrankung oder Disposition nicht frühzeitig erkannt wird. „In drei Jahren kann viel passieren. Und ich sehe auch die realistische Gefahr, dass die Frauen dann nur noch alle drei Jahre zur kompletten Untersuchung kommen oder eben gar nicht mehr“, befürchtet der Gynäkologe. Diese psychologische Komponente sei nicht zu unterschätzen. Was weniger häufig stattfindet, könne womöglich als ganz und gar überflüssig empfunden werden.

In sinnvolle Zwecke investieren

Dr. Klaus Heiden liege aber nicht nur eine zeitgemäß sinnvolle Prävention am Herzen, sondern auch, dass die Frauen nicht in die Gefahr geraten bevormundet zu werden. „Denn außerdem werden, von Seiten der Krankenkassen, auch noch IGeL-Leistungen pauschal schlecht geredet, und das verunsichert die Patienten im Hinblick auf den Nutzen.“ So habe es Veröffentlichungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen gegeben, die unter anderem darauf hinwiesen, dass die Krankenkassen jede notwendige Leistung bezahlen, die IGeL-Leistungen, wie von den Ärzten angeboten, daneben intensiv vermarktet würden. „Auch homöopathische Maßnahmen fallen in den Bereich der Kassenleistung. Für deren Wirksamkeit jedoch gibt es keinen Evidenz basierten Nachweis“, widerspricht Dr. Klaus Heiden. Ebenso verhalte es sich mit der Akupunktur. „Hier könnte das Geld doch für wesentlich sinnvollere medizinische Zwecke verwendet werden“, insistiert er.

„Die Menschen sollen selbst über die Zweckmäßigkeit von IGeL-Leistungen entscheiden und eine optimale Versorgung nicht alleine vom Angebot der Krankenkassen abhängig machen. Die von uns gebotenen Zusatzleistungen sind dazu da, Lücken in der Versorgung des Patienten zu schließen, weil eben die Leistungen der Krankenkassen rationiert und budgetiert sind.“ An dieser Stelle gebe es dann, zu allem Ärger, auch noch Mauscheleien, von Seiten der Krankenkassen, die sich direkt auf den Arzt auswirken. „Da wird dem Patienten dann gerne eine Kassenleistung bestätigt, die aber formell dann bei der gesetzlichen Krankenkasse doch als IGEL-Leistung eingestuft ist. Die konkrete Aussage lautet dann: ‚Natürlich darf der Arzt Ihnen dieses und jenes Medikament verschreiben.‘ Anschließend holt sich die Krankenkasse dann bei mir als Arzt das Geld durch die Hintertür zurück. Denn der erklärte gesetzliche Anspruch ist ja rationiert und budgetiert. Damit führt die Krankenkasse ihre eigene Argumentation selbst ad absurdum“, kritisiert der Frauenarzt.

Patienten als Leidtragende

„Noch ein ganz und gar aberwitziges Beispiel, dass diese fragwürdige Politik perfekt ergänzt, ist Folgendes“, fährt Dr. Klaus Heiden verärgert fort, „für die Betreuung einer Schwangeren erhält der Frauenarzt jeweils eine Pauschale, mit der während eines Quartals alle Leistungen abgegolten sind. Will die Patientin in dieser Zeit nun den Arzt wechseln, was auch wegen eines Umzugs von Bayern nach Nettetal sein kann, oder weil die Praxis schließt, dann kann der weiter betreuende Arzt nur gratis für die Patienten arbeiten. Das kann es doch nicht sein!“

Sein Fazit: „Letztendlich, so muss man sich das mal vor Augen führen, sind die Patienten in erster Linie die Leidtragenden. Denn sie sind diejenigen, die in die Irre geführt werden und damit das Gefühl bekommen, in einem Dickicht ausgeliefert zwischen zwei Stühlen zu sitzen – dem Stuhl des Arztes und dem der Krankenkasse. Das Wesentliche jedoch, das gerät dabei ganz und gar aus dem wichtigen Fokus, ist die optimale Betreuung und die bestmögliche Vorsorge für den Patienten.“

, ,