Breyell (red). Dass das Telefonieren mit einem Mobiltelefon im Auto nicht nur verboten ist, sondern manchmal auch ungeahnte Folgen haben kann, erlebte ein 42-jähriger Grefrather.
Dieser befuhr am Dienstag, 9. August, um 20.40 Uhr, mit seinem Pkw, die Lobbericher Straße in Richtung Kaldenkirchen. In Höhe Felderend musste er verkehrsbedingt hinter einem Fahrzeug halten. Bei dem betreffenden Pkw handelte es sich um einen Zivilwagen der Polizei.
Beim Blick in den Rückspiegel ihres Fahrzeugs entdeckten die Beamten, dass der 42-Jährige mit dem Handy telefonierte. Sie stiegen aus, um diesen Verstoß zu ahnden. Der Grefrather händigte den Fahrzeugschein aus und erklärte, er habe keinen Führerschein dabei. Bei der folgenden Überprüfung stellte sich heraus, dass er falsche Personalien angegeben hatte, um darüber hinweg zu täuschen, dass er gar keine Fahrerlaubnis hatte. Das Telefongespräch führte also indirekt zu einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Untersagung der Weiterfahrt.
Die Polizei weist unabhängig von dem geschilderten Fall darauf hin, dass das Telefonieren im Pkw nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich sein ist. Denn die Konzentration der Fahrer leide nachweislich infolge eines Telefongespräch, was die Unfallgefahr deutlich potenziere. Dadurch gefährde ein Fahrer nicht nur sich selbst, sondern auch weitere, unbeteiligte Verkehrsteilnehmer.
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