Die Polizei rät: Grusel-Clowns schnellstmöglich melden


Kreis Viersen (red). Halloween steht vor der Tür und zudem treiben zunehmend Grusel-Clowns ihr Unwesen – auch in Nordrhein-Westfalen. Einer bislang unbestätigten Angabe zu Folge soll auch ein Horrorclown am Sonntagabend in Kempen-St. Hubert, auf der Tönisberger Straße, gesichtet worden sein. Die bislang vorliegende einzige Aussage zu dem Clown wird noch überprüft. Sollten weitere Personen diesen Clown im Bereich St. Hubert gesehen haben, so werden diese gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

In den vergangenen drei Jahren hatten sich die Einsatzanlässe und Straftaten in Zusammenhang mit den Halloweenaktivitäten im Kreisgebiet erfreulicherweise deutlich reduziert und die Polizei hofft, dass dies auch in diesem Jahr so bleiben wird. Daher noch einmal der bewährte Tipp: „Feiert gruselig, aber nicht grausam! Sonst gibt’s Saures – in Form von Anzeigen der Polizei!“

Die Grenzen des Erlaubten sind schneller überschritten, als sich das die zumeist kindlichen und jugendlichen Gruselgestalten träumen lassen. Das Bewerfen von Menschen und Gegenständen mit Eiern, das Beschmieren von Wänden und Autos mit Fäkalien oder Farbe oder ähnliche fehlgeleitete Brauchtumsrituale wird die Polizei im Kreis Viersen zudem nicht tolerieren. Die Polizei appelliert daher auch an die Eltern der „kleinen Gruselgestalten“, den Geisterzug in den Abendstunden durch erzieherische Gespräche oder Begleitung der Kinder in die richtigen Bahnen zu lenken. Und für alle die, die an diesem Abend mit ihrer Forderung nach Süßem nicht so viel Erfolg haben, noch ein Tipp: Elf Tage später, am Martinsabend sind vielleicht diejenigen, die Halloween nicht so gerne Süßes rausrücken, mit einer leuchtenden Laterne und einem Martinslied eher zu überzeugen.

Gar nichts mit den hiesigen Gepflogenheiten zu Halloween zu tun, hatten bislang Gruselclowns und dies sollte in Anbetracht der derzeitigen Sicherheitslage auch so bleiben. Dieser aus den USA bekannte Trend scheint sich auch in Deutschland zu etablieren. Die Gruselclowns, die es sich offensichtlich zum Ziel gesetzt haben, Menschen zu erschrecken, haben in einigen Fällen auch Waffen bei sich gehabt, und es ist zu gewalttätigen Angriffen gekommen. Zudem häufen sich im Netz Falschmeldungen zu Gruselclowns, die die Bevölkerung zusätzlich verunsichern und manche Menschen auch zu – nicht immer vom Notwehrrecht gedeckten – Reaktionen provozieren könnten.

Das bloße Erschrecken von Menschen ist zunächst zwar keine Straftat, lustig ist es aber auch nicht. Zudem sollten die „Clowns“ bedenken, dass sie sich dann einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könnten, wenn ein Mensch sich vor Schreck oder auf der Flucht vor dem Clown verletzt. Das Mitführen und Drohen von und mit Waffen erfordert polizeiliches Einschreiten und je nach Lage provoziert die Gruselgestalt Reaktionen unserer Einsatzkräfte, die nicht absehbar sind. So sollten sich die „Gruselclowns“ bewusst machen, dass sie schnell Ziel eines polizeilichen Einsatzes werden könnten. Das Unterbinden eines solchen Tuns ist Aufgabe der Polizei! Ausdrücklich warnen wir vor Selbstjustiz.

Daher bittet die Polizei darum, das Auftreten von als bedrohlich empfundenen Gruselclowns sofort über die 110 zu melden und der Situation aus dem Weg zu gehen und Konfrontationen mit den Clowns zu vermeiden. Gegebenenfalls sollte die Situation aus sicherer Entfernung beobachtet und über Notruf alle wichtigen Informationen sowie Fluchtrichtung an die Polizei übermittelt werden.

Foto: pixabay

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